Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenzenn, Würzburger Straße, Finkenschl. u. H. Fichtenstraße HNR 3-5 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Radar-Messung mit Frontfoto ergab 57 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Mittelfranken übersandte Verwarnung / Anhörung

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