Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 23, Barth, Chausseestraße, AB 150, km 6,330, in Ri. Löbnitz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät SpeedoPhot RADAR 67 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Vorpommern-Rügen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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