Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 35428, Langgöns, auf der Holzheimer Straße 84 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 68 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Wettenberg übersandte Verwarnung / Anhörung

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