Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Glückstadt, auf dem Sperforkenweg 11 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 68 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung / Anhörung

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