Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic PoliScan mit Foto 102 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Münster übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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