Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nordlohe, Nordstraße (K 34), Höhe Hs.-Nr. 5, FR Lingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät G Multanova 6 F 69 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandte Zeugenfragebogen
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