Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Mülheim, auf dem Auenweg, Höhe 173, Fahrtrichtung Deutz-Mülheimer Straße mit 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5, stationär RAD2 50 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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