Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Butjadingen, OT Iffens, L 859, Hs.-Nr. 39, FR Stollham ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen/Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandt.

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