Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen-Finkenholl, L 157, Fahrtrichtung Stumpf begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS mit Frontfoto 61 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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