Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64739, Höchst i. Odw., Höhe Bismarckstr. 58, FR Sportplatz 30 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 30 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 41 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Höchst i. Odw. übersandte Verwarnung / Anhörung

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