Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sondershausen, Hans-Schrader-Straße 50, Ri. Greußener Str. mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Sonderhausen übersandt.
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