Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, in Höhe km 92,0, im Bereich Eisenbahnbrücke, FR AD Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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