Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10713, Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehemaliger BAB 104 zur BAB 100 Süd, Süd wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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