Am 06.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h der erforderliche Abstand von 54,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, BAB 8, Richtung Stuttgart, km 2.786, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,0 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG,12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.