Abstandsverstoß begangen. Am 28.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lengerich, auf der A 1, km 245,790, Richtungsfahrbahn Dortmund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen zur Ornungswidrigkeitenanzeige von Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandt.

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