Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Himmelkron, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990 der erforderliche Mindestabstand von 50 m , bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h als Führer eines Lastkraftwagens ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) unterschritten. Festgestellt wurden bei 85 km/h ein Abstand von 33 m. Wegen der Abstandsunterschreitung wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Beweismittel Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 3

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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