Der Abstandsverstoß erfolgte in Reichertshofen, auf der Bundesautobahn A 9, im Abschnitt 940, Höhe km 4,680. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 20,07 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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