Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Eckental, B 2, Abschnitt 2980, km 1,6, Ri. Süden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 131 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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