Der Abstandsverstoß erfolgte in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, Höhe km 2,300. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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