Der erforderliche Abstand wurde in Postau, auf der Bundesautobahn A 92, FR München, Abschnitt 410, km 2,400 nicht eingehalten.Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde statt des erforderlichen Abstandes von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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