Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 07751, Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, FR Dresden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 130 km/h mit Videomessung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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