Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hepberg, auf der A 9, Ri. München, AB 900, km 3.970 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 167 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 67 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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