Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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