Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 120,3, 3. Überholspur  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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