Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 131 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern Vordruck Anhörung
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