Im Poerzbergtunnel, Schaala, L 1048, Richtung Rudolstadt, km 1,9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Piezomessung mit Foto ergab 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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