Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 07743, Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Video-Messung ergab 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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