Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, Bereich von km 0.0 mit 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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