Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 660, bei km 2.9 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte VordruckZeugenbefragung
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