Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürstenfeldbruck, Dachauer Straße, i.H. Hs.-Nr. 61 mit 32 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Radar mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck übersandt.
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