Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gessertshausen, auf der Oberschönenfelder Straße, Richtung ortsauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 50 km/h. Dokumentiert wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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