Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainstockheim, auf der A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 480, in Höhe km 2,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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