Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pegnitz, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 400, km 11.600  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed durchgeführte Messung dokumentierte 119 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitung betrug um 39 km/h bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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