Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schrobenhausen-Steingriff, Pöttmeser Straße, i.H. Hs.-Nr. 63 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 27 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Radar, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Schrobenhausen übersandt.

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