Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Traunreut, K TS 49, Abschnitt 120, bei km 0,400, FR Frühling wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässigen 70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- ,ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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