Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau um 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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