Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Frankenstraße 200, Ri. Münchener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 49 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Anhörung

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