Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd, (A8), im Abschnitt 430, km 3,150 – 5,820 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – PoliScan Speed in Enforcement, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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