Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem eine Handy gehalten wurde in Coburg, Weichengereuth. Beweismittel: Zeugen, Foto

Verletzte Vorschriften: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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