Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt a.d. Aisch, auf der B 8, im Abschnitt 1610, auf Höhe km 0,960, Abzweig Kleinerlbach, Ri. Neustadt/Aisch die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 34 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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