Auf der B 5, bei Schönfeld, Abs. 890, km 2,130(M) in Rtg. Karstädt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.12.2015 um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 99 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Prignitz
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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