Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berg, auf der Bundesautobahn A 9, Abschnitt 120, bei km 1,710 mit 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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