Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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