Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 1, bei km 317,260, RF Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen.

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