Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, KN 4, Abschnitt 230, km 1.5, Kreuz Hafen, Tangente zur A 73, Ri. Feucht ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil -PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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