Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km 14.7, FR Salzwedel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 92 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Piezomessung , Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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