Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Hainspitz, München-Berlin, bei km 178,0 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 142 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen.
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