Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln-Zollstock, auf dem Kalscheurer Weg, Höhe Haus Nr. 49-61, in Fahrtrichtung Kendenicher Straße um 11 km/h, bei zulässigen 300 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät Traffipax und Foto  41 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung

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