Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stammham, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung München, Abschnitt 880, Höhe km 5,750 um 4 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 120 km/h mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung
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