Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wetter, auf der BAB 1, bei km 354,900, RF Bremen um 22 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis übersandte Anhörung
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